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LG Frankfurt/Main, 22.12.2010 - 2-16 S 62/10 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 2-16 S 62/10 (https://dejure.org/2010,31974)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 678
Wird zitiert von ... (2)
- AG Darmstadt, 01.08.2012 - 308 C 125/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweisungsmöglichkeit auf kostengünstigere …
Nur bei einer tatsächlichen in einer Vertragswerkstatt durchgeführten Reparatur kann es für den Geschädigten eine Rolle spielen, ob er vorher auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit hingewiesen wurde, denn nur in diesem Fall kann er sich darauf berufen, er habe auf die Richtigkeit des zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens vertraut (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2010, Aktenzeichen 2 - 16 S 62/10; OLG Braunschweig, Urteil vom 27.07.2010, Aktenzeichen 7 U 51/08; Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 19.07.2010, Aktenzeichen 4 S 48/10; Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.01.2011, Aktenzeichen 2 - 16 S 121/10).Selbst wenn die Benennung der Firma erst im Verfahren erfolgt ist, ist dies nach Auffassung des Gerichts unerheblich, da es im Schadensersatzprozess für die Berechnung des Schadens auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2010, Aktenzeichen 2 - 16 S 62/10; Urteil vom 19.01.2011, Aktenzeichen 2 - 16 S 121/10).
- LG Bonn, 28.11.2012 - 5 S 84/12
Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung der Reparaturkosten einer Markenwerkstatt bei …
Im Bereich der fiktiven Abrechnung ist anerkannt, dass vom Geschädigten zur Schadensbehebung tatsächlich getätigte Dispositionen außer Betracht bleiben (vgl. LG Frankfurt a.M., Urt. v. 22.12.2010, 2/16 S 62/10, NJW-RR 2011, 678 (679);… siehe auch BGH, Urt. v. 29.04.2003, VI ZR 393/02, NJW 2003, 2085).